Sind die Überweisung einer ungeplanten Sonderprovision für Januar an einen Vertriebsmitarbeiter am 1. März Kosten oder neutrale Aufwendungen im März?

Antwort

Die Überweisung einer ungeplanten Sonderprovision für Januar an einen Vertriebsmitarbeiter am 1. März wird in der Regel als Kosten im Monat März betrachtet. Auch wenn die Leistung im Januar erbracht wurde, wird die Zahlung im verbucht, was, dass sie in der Gewinn- und Verlustrechnung für diesen Monat als Aufwand erfasst wird. Daher handelt es sich um Kosten und nicht um neutrale Aufwendungen.

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