Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]
Ein sofort gewährter Rabatt beim Verkauf wird in der Buchhaltung wie folgt erfasst: 1. **Bruttobetrag des Verkaufs**: Der ursprüngliche Verkaufspreis ohne Abzug des Rabatts wird auf das Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" (Debitorenkonto) gebucht. 2. **Rabatt**: Der gewährte Rabatt wird auf ein separates Konto, oft "Erlösberichtigungen" oder "Rabatte und Skonti", gebucht. 3. **Nettobetrag des Verkaufs**: Der reduzierte Betrag nach Abzug des Rabatts wird auf das Erlöskonto gebucht. Ein Beispiel für die Buchungssätze: - **Verkauf ohne Rabatt**: - Soll: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Bruttobetrag) - Haben: Umsatzerlöse (Nettobetrag) - Haben: Umsatzsteuer (falls anwendbar) - **Rabattbuchung**: - Soll: Erlösberichtigungen (Rabattbetrag) - Haben: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Rabattbetrag) Durch diese Buchungen wird der Rabatt direkt vom Forderungskonto abgezogen, und der Nettoumsatz wird korrekt in den Umsatzerlösen erfasst.
Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]
Aktien, die nicht mehr an einer Börse gehandelt werden (z.B. wegen Insolvenz, Delisting oder Übernahme), werden als „nicht mehr börsennotiert“ oder „wertlos“ bez... [mehr]