Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Der Skontobetrag kann berechnet werden, indem der Rechnungsbetrag vor Abzug des Skontos ermittelt wird. Der beglichene Betrag nach Abzug von 3 % Skonto beträgt 950,60 EUR. Das bedeutet, dass dieser Betrag 97 % des ursprünglichen Rechnungsbetrags entspricht (100 % - 3 % Skonto). Um den ursprünglichen Rechnungsbetrag zu berechnen, teilt man den beglichenen Betrag durch 0,97: \[ \text{Ursprünglicher Rechnungsbetrag} = \frac{950,60 \, \text{EUR}}{0,97} \approx 980,00 \, \text{EUR} \] Der Skontobetrag ist dann die Differenz zwischen dem ursprünglichen Rechnungsbetrag und dem beglichenen Betrag: \[ \text{Skontobetrag} = 980,00 \, \text{EUR} - 950,60 \, \text{EUR} = 29,40 \, \text{EUR} \] Der Skontobetrag beträgt also 29,40 EUR.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]