Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Um den Betrag zu berechnen, den Frau Arnold nach Abzug des Skontos bezahlen muss, wird der Skontobetrag vom ursprünglichen Preis abgezogen. 1. Berechnung des Skontobetrags: \[ \text{Skonto} = \text{Preis} \times \frac{\text{Skontosatz}}{100} \] \[ \text{Skonto} = 750 \, € \times \frac{2}{100} \] \[ \text{Skonto} = 750 \, € \times 0,02 \] \[ \text{Skonto} = 15 \, € \] 2. Berechnung des zu zahlenden Betrags: \[ \text{Zu zahlender Betrag} = \text{Preis} - \text{Skonto} \] \[ \text{Zu zahlender Betrag} = 750 \, € - 15 \, € \] \[ \text{Zu zahlender Betrag} = 735 \, € \] Frau Arnold muss also 735 € bezahlen.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]