Wie bittet ein Schuldner um Stundung, Hemmung oder Neubeginn?

Antwort

Ein Schuldner kann in verschiedenen Situationen um Stundung, Hemmung oder Neubeginn der Verjährung bitten. Hier sind die Unterschiede: 1. **Stundung**: Der Schuldner bittet den Gläubiger um eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Dies bedeutet, dass der Gläubiger dem Schuldner mehr Zeit gibt, um die Schulden zu begleichen, ohne dass zusätzliche rechtliche Schritte eingeleitet werden. 2. **Hemmung**: Der Schuldner kann um Hemmung der Verjährung bitten, was bedeutet, dass die Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Dies kann z.B. durch Verhandlungen oder durch bestimmte gesetzliche Regelungen geschehen. 3. **Neubeginn der Verjährung**: Der Schuldner kann auch um einen Neubeginn der Verjährung bitten. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfrist von vorne beginnt. Dies kann z.B. durch ein Anerkenntnis der Schuld durch den Schuldner geschehen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise in der jeweiligen Situation zu bestimmen.

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