Wird bei der Berechnung des Eigenbeitrags für die Riester-Rente die staatliche Zulage des aktuellen oder vorangegangenen Jahres berücksichtigt?

Antwort

Bei der Berechnung des erforderlichen Eigenbeitrags für die Riester-Rente wird die staatliche Zulage des **aktuellen** Jahres berücksichtigt. Das bedeutet: Um den Mindesteigenbeitrag (in der Regel 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen) zu berechnen, wird die Zulage herangezogen, die dir für das Beitragsjahr zusteht – also die Zulage des aktuellen Jahres, für das du den Beitrag leistest. **Beispiel:** Du zahlst im Jahr 2024 Beiträge ein. Dann wird für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags die Zulage berücksichtigt, die dir für das Jahr 2024 zusteht. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Finanzen: Riester-Rente](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/riester-rente.html) - [Deutsche Rentenversicherung: Riester-Rente](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersvorsorge/riester-rente/riester-rente_node.html)

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