Unter welchen Umständen kann ich die Reparaturkosten eines privaten Fahrzeugs gewerblich absetzen?

Antwort

Die Reparaturkosten eines privaten Fahrzeugs können unter bestimmten Umständen gewerblich abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug auch für betriebliche Zwecke genutzt wird. Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen: 1. **Nachweis der betrieblichen Nutzung**: Es muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug tatsächlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Dies kann durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Aufzeichnungen erfolgen. 2. **Anteil der betrieblichen Nutzung**: Die Kosten können nur anteilig abgesetzt werden, entsprechend dem Verhältnis der betrieblichen Nutzung zur privaten Nutzung. Wenn das Fahrzeug beispielsweise zu 60 % betrieblich und zu 40 % privat genutzt wird, können 60 % der Reparaturkosten abgesetzt werden. 3. **Dokumentation der Kosten**: Alle Reparaturkosten müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelege nachgewiesen werden. 4. **Betriebliche Notwendigkeit**: Die Reparatur muss notwendig sein, um die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs aufrechtzuerhalten. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen und zur genauen Berechnung der absetzbaren Kosten an einen Steuerberater zu wenden, da die steuerlichen Regelungen komplex sein können und sich je nach Land und individueller Situation unterscheiden können.

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