Entscheidend ist nicht die Rechnungsadresse, sondern der umsatzsteuerliche Leistungsort: Wurde deine Leistung in China erbracht oder liegt der Leistungsort nach den UStG-Regeln in China, stellst du di...
Rechnung 3 Jahre nach Lieferung erstellt?
Antwort vomIn Deutschland gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 195 BGB). Das bedeutet, dass eine Rechnung theoretisch auch noch drei Jahre nach der Lieferung erstellt werden kann, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Es ist jedoch ratsam, Rechnungen zeitnah zu erstellen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Weitere Informationen zur Verjährung findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [§ 195 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html).
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Wie stelle ich eine Rechnung, wenn die Leistung in China erbracht wurde, der Lieferort in China liegt und die Rechnungsadresse in Deutschland ist?
Wenn die Leistung tatsächlich in China erbracht und dort auch verbraucht wurde, stellst du die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Entscheidend ist nicht die Rechnungsadresse in...