Rechnung 3 Jahre nach Lieferung erstellt?

Antwort

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 195 BGB). Das bedeutet, dass eine Rechnung theoretisch auch noch drei Jahre nach der Lieferung erstellt werden kann, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Es ist jedoch ratsam, Rechnungen zeitnah zu erstellen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Weitere Informationen zur Verjährung findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [§ 195 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was bedeutet das weiße Haus auf blauem Hintergrund auf einer Rechnung?

Das Symbol „Weißes Haus auf blauem Hintergrund“ auf einer Rechnung steht in der Regel für den Bereich „Immobilien“ oder „Gebäude“. Es wird häuf... [mehr]

Wie heißt der Buchungssatz für eine offene Rechnung und wo wird er verbucht?

Der Buchungssatz für eine offene Rechnung lautet in der Regel: **Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse.** Dieser Buchungssatz wird in der Buchhaltung verbucht, wenn e... [mehr]

Beispiele für Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Element des Jahresabschlusses eines Unternehmens und zeigt die Erträge und Aufwendungen über einen bestimmten Zeitraum. Hier sind eini... [mehr]

Beispiel Gewinn- und Verlustrechnung

Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum und ermöglicht die Ermittlung des Jahresüberschusses ode... [mehr]