Nein. Anwartschaftszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen grundsätzlich nicht zusammenhängend sein. Entscheidend ist meist, dass insgesamt genug anrechenbare Zeiten zusam...
Können Selbständige ihre private Rentenversicherung ins Arbeitsverhältnis übernehmen?
Antwort vomEine private Rentenversicherung ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen dir und einer Versicherungsgesellschaft, der unabhängig von deinem Arbeitsverhältnis besteht. Das bedeutet: - **Private Rentenversicherung:** Diese läuft weiter, egal ob du selbständig bist oder in ein Angestelltenverhältnis wechselst. Du kannst sie also „mitnehmen“, weil sie nicht an deinen Arbeitgeber gebunden ist. Die Beiträge zahlst du weiterhin selbst. - **Betriebliche Altersvorsorge (bAV):** Diese ist an ein Arbeitsverhältnis gebunden und kann in bestimmten Fällen zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. Das betrifft dich aber nur, wenn du eine bAV hast oder abschließen möchtest. Fazit: Deine private Rentenversicherung bleibt bestehen und du kannst sie unabhängig von deinem Beschäftigungsstatus weiterführen. Es ist aber sinnvoll, bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis zu prüfen, ob eine betriebliche Altersvorsorge zusätzlich sinnvoll ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/private-altersvorsorge/private-rentenversicherung-13080).
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