Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bewertung kurz erklärt?

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Die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bewertung besagt, dass die steuerliche Gewinnermittlung grundsätzlich auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss aufbaut. Das bedeutet, dass die Werte, die im handelsrechtlichen Jahresabschluss angesetzt werden, auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind, sofern keine abweichenden steuerlichen Vorschriften existieren. Diese Regelung soll die Erstellung von zwei unterschiedlichen Bilanzen (eine für Handelsrecht und eine für Steuerrecht) vermeiden und somit den Aufwand für Unternehmen reduzieren.

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