Nein, Lohn- und Gehaltsaufwendungen für Verwaltungsmitarbeiter sind in der Regel keine betriebszweckfremden Aufwendungen. Sie gehören zu den betrieblichen Aufwendungen, da sie direkt mit der Verwaltung und dem Betrieb des Unternehmens zusammenhängen. Betriebszweckfremde Aufwendungen sind solche, die nicht direkt mit dem eigentlichen Geschäftszweck des Unternehmens in Verbindung stehen, wie z.B. Spenden oder private Ausgaben des Unternehmers.