Kriterien zur Aktivierung von IT-Projektkosten nach HGB

Antwort

Die Aktivierung von IT-Projektkosten nach Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt unter bestimmten Kriterien. Diese sind: 1. **Wirtschaftlicher Nutzen**: Die Kosten müssen voraussichtlich zu einem zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen führen. Das bedeutet, dass die Investition in das IT-Projekt einen positiven Einfluss auf die Erträge des Unternehmens haben sollte. 2. **Identifizierbarkeit**: Die Kosten müssen klar und eindeutig einem bestimmten Projekt zugeordnet werden können. Es sollte nachvollziehbar sein, welche Ausgaben für welches Projekt angefallen sind. 3. **Abgrenzung**: Die Kosten müssen von anderen Aufwendungen abgrenzbar sein. Das heißt, sie dürfen nicht Teil der laufenden Betriebskosten sein, sondern spezifisch für das IT-Projekt anfallen. 4. **Fertigstellung** Die Aktivierung erfolgt in der Regel erst, wenn das Projekt weit genug fortgesch ist, dass es als abgeschlossen betrachtet werden kann oder zumindest in der Lage ist, den geplanten Nutzen zu erbringen. 5. **Nachweisbarkeit**: Die Kosten müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden können, wie Rechnungen oder Verträge. Diese Kriterien helfen sicherzustellen, dass nur solche Kosten aktiviert werden, die tatsächlich einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen versprechen und somit die Bilanz des Unternehmens nicht verzerren.

Kategorie: Finanzen Tags: IT Projektkosten HGB
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