Werden Krankenkassenschulden bei der Privatinsolvenz ausgebucht?

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Ja, Krankenkassenschulden werden grundsätzlich wie andere Schulden auch in das Verfahren der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) einbezogen. Das bedeutet: Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der sogenannten Wohlverhaltensphase erhältst du in der Regel die Restschuldbefreiung. Damit werden auch die Schulden bei der Krankenkasse erlassen („ausgebucht“), sofern sie nicht zu den wenigen Ausnahmen gehören. **Ausnahmen:** Es gibt bestimmte Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, zum Beispiel Geldstrafen, Unterhaltsschulden aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Krankenkassenschulden gehören in der Regel nicht dazu, es sei denn, sie sind durch Betrug oder eine vorsätzliche unerlaubte Handlung entstanden (z.B. bewusste Falschangaben). **Wichtig:** Beitragsrückstände bei der gesetzlichen Krankenkasse können dazu führen, dass du nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch hast, bis die Schulden reguliert sind. Nach der Restschuldbefreiung kannst du dich aber wieder regulär versichern. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/schulden-umgang-mit-geld/privatinsolvenz-alles-wichtige-zur-restschuldbefreiung-13209). **Fazit:** Krankenkassenschulden werden in der Privatinsolvenz in der Regel mit erledigt und nach der Restschuldbefreiung musst du sie nicht mehr bezahlen.

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