Die Höhe der Zahlungen, die einzelne EU-Mitgliedsstaaten jährlich von der Europäischen Union erhalten, variiert stark und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Grö... [mehr]
In der Europäischen Union bestimmt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Verordnung legt fest, dass alle in der EU ansässigen Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats gehandelt werden, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen müssen. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten der EU entscheiden, ob sie die Anwendung der IFRS auch für andere Unternehmen, wie z.B. nicht börsennotierte Unternehmen oder Einzelabschlüsse, vorschreiben oder zulassen. Weitere Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 findest du hier: [EUR-Lex - 32002R1606](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32002R1606).
Die Höhe der Zahlungen, die einzelne EU-Mitgliedsstaaten jährlich von der Europäischen Union erhalten, variiert stark und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Grö... [mehr]