Kleinunternehmerregelung LKK?

Antwort

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) ermöglicht es Kleinunternehmern, keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies vereinfacht die Buchführung und reduziert den Verwaltungsaufwand. Die Regelung gilt für Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist eine spezielle Krankenkasse für Landwirte und deren Familienangehörige. Die Kleinunternehmerregelung kann auch für landwirtschaftliche Betriebe relevant sein, wenn sie die genannten Umsatzgrenzen einhalten. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF - Kleinunternehmerregelung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/inhalt.html).

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