Bekomme ich in Deutschland nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist und ich kein BAföG bekomme?

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In Deutschland besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist und kein BAföG bezogen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Studierende aufgrund eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres den Anspruchszeitraum überschritten hat. In solchen Fällen kann sich der Anspruchszeitraum entsprechend verlängern. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).

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