Welche Kindergeld-Möglichkeiten gibt es beim Gap Year mit 18?

Antwort

Wenn ein Kind 18 Jahre alt wird, endet der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Während eines Gap Years (z.B. nach dem Abitur) gibt es verschiedene Möglichkeiten, weiterhin Kindergeld zu erhalten: **1. Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten:** Kindergeld wird für maximal vier Monate gezahlt, wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums). Das Gap Year muss also klar als Übergangszeit deklariert werden, z.B. durch eine bereits vorliegende Zusage für einen Ausbildungs- oder Studienplatz. **2. Freiwilligendienste:** Während eines anerkannten Freiwilligendienstes (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr [FSJ], Freiwilliges Ökologisches Jahr [FÖJ], Bundesfreiwilligendienst [BFD], Europäischer Freiwilligendienst) besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. **3. Arbeitslosigkeit:** Ist das Kind unter 21 Jahre alt, nicht in Ausbildung und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. **4. Praktikum:** Ein Praktikum, das als Teil der Ausbildung oder zur Vorbereitung auf ein Studium/Ausbildung dient, kann ebenfalls kindergeldberechtigt sein. **Wichtig:** Ein reines „Sabbatjahr“ ohne Ausbildungsbezug, z.B. Reisen oder Jobben ohne Bezug zu einer späteren Ausbildung, berechtigt in der Regel **nicht** zum Kindergeld. **Weitere Informationen:** - [Kindergeld während des Gap Years – Familienkasse](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld) - [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Kindergeld](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/finanzielle-unterstuetzung/kindergeld) Es empfiehlt sich, die geplanten Aktivitäten im Gap Year frühzeitig mit der Familienkasse abzustimmen und ggf. Nachweise (z.B. Zusagen, Verträge) bereitzuhalten.

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