Kann die Kapitalbereitstellungsgebühr bei sofortiger Bezahlung einer Importrechnung abgezogen werden?

Antwort

Die Kapitalbereitstellungsgebühr ist eine Gebühr, die von Banken im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Kredits oder Darlehens erhoben wird – zum Beispiel bei einem Importkredit oder Akkreditiv. Sie ist keine Gebühr, die vom Lieferanten auf der Importrechnung ausgewiesen wird, sondern eine bankseitige Gebühr. **Antwort auf deine Frage:** Du darfst die Kapitalbereitstellungsgebühr **nicht** einfach von der Importrechnung abziehen, auch wenn du sofort bezahlst. Die Importrechnung ist die Forderung des Lieferanten für die gelieferte Ware oder Dienstleistung. Die Kapitalbereitstellungsgebühr ist hingegen eine separate Gebühr, die du an deine Bank zahlst, wenn du deren Finanzierung in Anspruch nimmst. **Fazit:** Die Kapitalbereitstellungsgebühr ist nicht Bestandteil der Importrechnung und darf daher nicht abgezogen werden. Sie ist separat an die Bank zu zahlen, unabhängig davon, ob du die Importrechnung sofort oder später begleichst. Ein Abzug auf der Lieferantenrechnung wäre nicht korrekt und könnte zu Problemen mit dem Lieferanten führen.

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