Die Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland setzen sich aus dem Arbeitnehmer- und dem Arbeitgeberanteil zusammen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens. Dieser Satz wird in der Regel hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sodass jeder 9,3 % des Bruttoeinkommens zahlt. Es gibt jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze, die festlegt, bis zu welchem Einkommen die Beiträge erhoben werden. Für 2023 liegt diese Grenze bei 7.300 Euro monatlich in den alten Bundesländern und bei 6.950 Euro in den neuen Bundesländern.