Säumniszuschläge können grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe gepfändet werden, sobald sie rechtskräftig festgesetzt und fällig sind. Es gibt keine geset... [mehr]
Das Anschlussübergangsgeld beträgt in der Regel 1.200 Euro pro Monat. Es wird gezahlt, wenn eine Person nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I in die Arbeitslosigkeit übergeht und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Höhe kann jedoch von individuellen Faktoren abhängen, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu informieren.
Säumniszuschläge können grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe gepfändet werden, sobald sie rechtskräftig festgesetzt und fällig sind. Es gibt keine geset... [mehr]