Das Anschlussübergangsgeld beträgt in der Regel 1.200 Euro pro Monat. Es wird gezahlt, wenn eine Person nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I in die Arbeitslosigkeit übergeht und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Höhe kann jedoch von individuellen Faktoren abhängen, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu informieren.