Das Anschlussübergangsgeld beträgt in der Regel 1.200 Euro pro Monat. Es wird gezahlt, wenn eine Person nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I in die Arbeitslosigkeit übergeht und bestim... [mehr]
Das Anschlussübergangsgeld beträgt in der Regel 1.200 Euro pro Monat. Es wird gezahlt, wenn eine Person nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I in die Arbeitslosigkeit übergeht und bestim... [mehr]
Das Anschlussübergangsgeld der Rentenversicherung beträgt in der Regel 67 % des letzten Nettoeinkommens, das vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde. Es gibt jedoch bestimmte Vorausset... [mehr]