Zur genossenschaftlichen Finanzgruppe in Deutschland gehören zahlreiche Institute, die auf dem Prinzip der Genossenschaft basieren. Die wichtigsten Mitglieder sind: 1. **Volksbanken und Raiffeis... [mehr]
Ja, die Mitglieder der genossenschaftlichen Finanzgruppe (wie z.B. Volksbanken und Raiffeisenbanken) haften grundsätzlich jeweils eigenständig für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Jede Genossenschaftsbank ist rechtlich selbstständig und haftet mit ihrem eigenen Vermögen. Allerdings gibt es innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe ein sogenanntes **Institutssicherungssystem**. Dieses System dient dazu, die Zahlungsfähigkeit und Solvenz der angeschlossenen Institute zu sichern und im Notfall Unterstützung zu leisten. Ziel ist es, eine Insolvenz einzelner Institute zu verhindern und damit auch die Einlagen der Kunden zu schützen. **Wichtige Punkte zur Haftung:** - **Keine gesamtschuldnerische Haftung:** Die einzelnen Banken haften nicht gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten anderer Mitglieder der Gruppe. - **Institutssicherung:** Im Krisenfall kann das Sicherungssystem eingreifen und Unterstützung leisten, um eine Schieflage zu verhindern. Dies ist aber eine freiwillige, systeminterne Absicherung und keine rechtliche Haftung im Sinne einer Mithaftung für fremde Schulden. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): https://www.bvr.de/Service/Einlagensicherung Zusammengefasst: Die Mitglieder haften jeweils für sich selbst, profitieren aber von einem gemeinsamen Sicherungssystem, das im Notfall unterstützend eingreifen kann.
Zur genossenschaftlichen Finanzgruppe in Deutschland gehören zahlreiche Institute, die auf dem Prinzip der Genossenschaft basieren. Die wichtigsten Mitglieder sind: 1. **Volksbanken und Raiffeis... [mehr]
Wenn du eine Haftungserklärung bei einer Bank unterschreibst, trägst du mehrere Risiken: 1. **Finanzielle Verantwortung**: Du übernimmst die Verantwortung für bestimmte Verpflicht... [mehr]