Grundkonzeption der Bewertung von Rückstellungen nach IFRS?

Antwort

Die Bewertung von Rückstellungen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS erfolgt gemäß IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen". Die Grundkonzeption umfasst folgende Schritte1. **Definition Ansatzkriterien**: - Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis besteht. - Es muss wahrscheinlich sein, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, um die Verpflichtung zu erfüllen. - Eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung muss möglich sein. 2. **Bewertung**: - Rückstellungen werden zum bestmöglichen Schätzwert bewertet, der notwendig ist, um die gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag zu erfüllen. - Dieser Schätzwert basiert auf dem Managementurteil und berücksichtigt Risiken und Unsicherheiten, die mit der Verpflichtung verbunden sind. - Wenn der Effekt des Zeitwerts des Geldes wesentlich ist, wird die Rückstellung zum Barwert der Ausgaben bewertet, die voraussichtlich erforderlich sind, um die Verpflichtung zu erfüllen. Hierbei wird ein angemessener Abzinsungssatz verwendet. 3. **Überprüfung und Anpassung**: - Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen besten Schätzungen entsprechen. - Änderungen in der Schätzung oder im Abzinsungssatz werden in der Periode erfasst, in der sie auftreten. 4. **Spezifische Arten von Rückstellungen**: - Es gibt spezifische Regelungen für verschiedene Arten von Rückstellungen, wie z.B. Restrukturierungsrückstellungen, Rückstellungen für belastende Verträge oder Umweltrückstellungen. Weitere Details und spezifische Anwendungsbeispiele können direkt in IAS 37 nachgelesen werden: [IAS 37](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ias-37-provisions-contingent-liabilities-and-contingent-assets/).

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