Im deutschen Rechnungswesen gibt es häufig Unterschiede zwischen der Handelsbilanz nach HGB (Handelsgesetzbuch) und der Steuerbilanz nach Steuerrecht (StB). Diese Unterschiede entstehen, weil das... [mehr]
Die **GoB** (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) sind zentrale Regeln für die Buchführung und Bilanzierung in Deutschland. Sie sind im Handelsgesetzbuch (**HGB**) verankert und sorgen dafür, dass die Buchführung nachvollziehbar, korrekt und vergleichbar ist. ### GoB nach HGB Die GoB sind nicht abschließend im Gesetz definiert, sondern ergeben sich aus §§ 238 ff. HGB sowie aus Handelsbräuchen und der Rechtsprechung. Wichtige Grundsätze sind: - **Klarheit und Übersichtlichkeit** (§ 239 Abs. 2 HGB): Die Buchführung muss verständlich und nachvollziehbar sein. - **Vollständigkeit** (§ 239 Abs. 2 HGB): Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig erfasst werden. - **Richtigkeit und Willkürfreiheit**: Die Buchführung muss sachlich richtig und objektiv sein. - **Einzelbewertung** (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten. - **Stetigkeit** (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden. - **Vorsichtsprinzip** (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie realisiert sind. - **Abgrenzung der Sache und Zeit** (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB): Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht abzugrenzen. - **Going-Concern-Prinzip** (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Es wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. ### Bilanzierungsvorschriften nach HGB Aus den GoB ergeben sich folgende wichtige Bilanzierungsvorschriften: - **Bilanzierungs- und Bewertungspflicht**: Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind zu erfassen und zu bewerten. - **Gliederung der Bilanz** (§ 266 HGB): Die Bilanz ist nach einem vorgeschriebenen Schema aufzustellen. - **Anhang und Lagebericht** (§§ 284 ff. HGB): Ergänzende Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. - **Inventurpflicht** (§ 240 HGB): Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Geschäftsjahresende. - **Buchführungspflicht** (§ 238 HGB): Jeder Kaufmann ist zur Buchführung verpflichtet. ### Wichtige Fachbegriffe für das Vorstellungsgespräch - **Aktiva/Passiva**: Vermögenswerte/Schulden in der Bilanz. - **Abschreibung**: Wertminderung von Vermögensgegenständen. - **Rückstellungen**: Für ungewisse Verbindlichkeiten gebildete Passivposten. - **Forderungen/Verbindlichkeiten**: Ansprüche gegenüber Dritten/Schulden bei Dritten. - **Inventar/Inventur**: Bestandsverzeichnis/Bestandsaufnahme. - **GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)**: Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. - **Buchungssatz**: Anweisung zur Verbuchung eines Geschäftsvorfalls. - **Soll/Haben**: Buchungsseiten im Konto. - **Jahresabschluss**: Abschluss der Buchführung am Ende des Geschäftsjahres (Bilanz, GuV, ggf. Anhang). - **Betriebsvermögen**: Gesamtheit der dem Betrieb dienenden Vermögenswerte. Weitere Informationen findest du direkt im [Handelsgesetzbuch (HGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/). Diese Begriffe und Grundsätze sind essenziell für die Buchhaltung und werden häufig im Vorstellungsgespräch abgefragt.
Im deutschen Rechnungswesen gibt es häufig Unterschiede zwischen der Handelsbilanz nach HGB (Handelsgesetzbuch) und der Steuerbilanz nach Steuerrecht (StB). Diese Unterschiede entstehen, weil das... [mehr]