Die **GoB** (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) sind zentrale Regeln für die Buchführung und Bilanzierung in Deutschland. Sie sind im Handelsgesetzbuch (**HGB**) verankert und sorgen dafür, dass die Buchführung nachvollziehbar, korrekt und vergleichbar ist. ### GoB nach HGB Die GoB sind nicht abschließend im Gesetz definiert, sondern ergeben sich aus §§ 238 ff. HGB sowie aus Handelsbräuchen und der Rechtsprechung. Wichtige Grundsätze sind: - **Klarheit und Übersichtlichkeit** (§ 239 Abs. 2 HGB): Die Buchführung muss verständlich und nachvollziehbar sein. - **Vollständigkeit** (§ 239 Abs. 2 HGB): Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig erfasst werden. - **Richtigkeit und Willkürfreiheit**: Die Buchführung muss sachlich richtig und objektiv sein. - **Einzelbewertung** (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten. - **Stetigkeit** (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden. - **Vorsichtsprinzip** (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie realisiert sind. - **Abgrenzung der Sache und Zeit** (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB): Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht abzugrenzen. - **Going-Concern-Prinzip** (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Es wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. ### Bilanzierungsvorschriften nach HGB Aus den GoB ergeben sich folgende wichtige Bilanzierungsvorschriften: - **Bilanzierungs- und Bewertungspflicht**: Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind zu erfassen und zu bewerten. - **Gliederung der Bilanz** (§ 266 HGB): Die Bilanz ist nach einem vorgeschriebenen Schema aufzustellen. - **Anhang und Lagebericht** (§§ 284 ff. HGB): Ergänzende Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. - **Inventurpflicht** (§ 240 HGB): Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Geschäftsjahresende. - **Buchführungspflicht** (§ 238 HGB): Jeder Kaufmann ist zur Buchführung verpflichtet. ### Wichtige Fachbegriffe für das Vorstellungsgespräch - **Aktiva/Passiva**: Vermögenswerte/Schulden in der Bilanz. - **Abschreibung**: Wertminderung von Vermögensgegenständen. - **Rückstellungen**: Für ungewisse Verbindlichkeiten gebildete Passivposten. - **Forderungen/Verbindlichkeiten**: Ansprüche gegenüber Dritten/Schulden bei Dritten. - **Inventar/Inventur**: Bestandsverzeichnis/Bestandsaufnahme. - **GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)**: Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. - **Buchungssatz**: Anweisung zur Verbuchung eines Geschäftsvorfalls. - **Soll/Haben**: Buchungsseiten im Konto. - **Jahresabschluss**: Abschluss der Buchführung am Ende des Geschäftsjahres (Bilanz, GuV, ggf. Anhang). - **Betriebsvermögen**: Gesamtheit der dem Betrieb dienenden Vermögenswerte. Weitere Informationen findest du direkt im [Handelsgesetzbuch (HGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/). Diese Begriffe und Grundsätze sind essenziell für die Buchhaltung und werden häufig im Vorstellungsgespräch abgefragt.