Ja, die Rundfunkanstalt (früher GEZ, heute Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio) kann Säumniszuschläge pfänden lassen. Wenn Rundfunkbeiträge und die damit verbund... [mehr]
Ja, in Deutschland ist die Zahlung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ) gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Haushalt muss diesen Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt werden oder nicht. Falschangaben oder Lügen, um sich der Zahlung zu entziehen, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern und Nachzahlungen. Es ist daher ratsam, den Beitrag ordnungsgemäß zu zahlen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Beitragsservice: [Rundfunkbeitrag](https://www.rundfunkbeitrag.de/).
Ja, die Rundfunkanstalt (früher GEZ, heute Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio) kann Säumniszuschläge pfänden lassen. Wenn Rundfunkbeiträge und die damit verbund... [mehr]
Nein, im Ruhestand bist du nicht automatisch von der Rundfunkbeitragspflicht (früher GEZ, heute Rundfunkbeitrag) befreit. Rentnerinnen und Rentner müssen grundsätzlich weiterhin den Run... [mehr]