Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Um den Gewinn von 90.000 € auf die drei Personen (Peter, Susanne und Thor) aufzuteilen, kann man die Anteile der Investitionen berücksichtigen. 1. **Gesamte Investitionen**: - Peter: 50.000 € - Susanne: 50.000 € - Thor: 35.000 € - Gesamte Investitionen = 50.000 € + 50.000 € + 35.000 € = 135.000 € 2. **Anteil jeder Person an den Gesamtkosten**: - Peter: 50.000 € / 135.000 € = 0,3704 (37,04 %) - Susanne: 50.000 € / 135.000 € = 0,3704 (37,04 %) - Thor: 35.000 € / 135.000 € = 0,2593 (25,93 %) 3. **Gewinnverteilung**: - Peter: 90.000 € * 0,3704 = 33.333,33 € - Susanne: 90.000 € * 0,3704 = 33.333,33 € - Thor: 90.000 € * 0,2593 = 23.703,70 € 4. **Zusammenfassung**: - Peter erhält: 33.333,33 € - Susanne erhält: 33.333,33 € - Thor erhält: 23.703,70 € Die Verteilung des Gewinns auf die drei Personen erfolgt also entsprechend ihrer Investitionen.
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]