Es gibt verschiedene Arten von Konten, die je nach Verwendungszweck und Funktion variieren. Hier sind einige der gängigsten Konten: 1. **Girokonto**: Ein Konto für den täglichen Zahlun... [mehr]
Ja, ein Gemeinschaftskonto kann grundsätzlich als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden. Allerdings müssen alle Kontoinhaber dem zustimmen und das Konto entsprechend umgewandelt werden. Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen für ein P-Konto erfüllt sind, wie zum Beispiel die Anmeldung bei der Bank und die Vorlage der erforderlichen Nachweise. Es empfiehlt sich, direkt bei der Bank nach den spezifischen Anforderungen und dem Verfahren zu fragen.
Es gibt verschiedene Arten von Konten, die je nach Verwendungszweck und Funktion variieren. Hier sind einige der gängigsten Konten: 1. **Girokonto**: Ein Konto für den täglichen Zahlun... [mehr]