Warum berücksichtigt der vorausgefüllte Forderungsnachweis bei der FWU Insolvenz nur den Policewert und ist deshalb so niedrig?

Antwort

Der vorausgefüllte Forderungsnachweis, den Insolvenzverwalter im Rahmen der FWU-Insolvenz (FWU Life Insurance) an die Gläubiger – also z.B. Versicherungsnehmer – verschicken, basiert in der Regel auf dem sogenannten „Policewert“ oder Rückkaufswert der Police zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Das hat folgende Gründe: 1. **Maßgeblicher Wert im Insolvenzverfahren:** Im Insolvenzverfahren wird grundsätzlich der Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung realisierbar wäre. Bei Lebensversicherungen ist das in der Regel der Rückkaufswert, also der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung der Police erhalten würde. 2. **Keine Berücksichtigung künftiger Ansprüche:** Zukünftige Ansprüche (z.B. Ablaufleistung, Überschussbeteiligungen, Todesfallleistungen) werden im Insolvenzverfahren meist nicht berücksichtigt, da sie unsicher und von zukünftigen Ereignissen abhängig sind. Der Insolvenzverwalter muss sich an den tatsächlich bestehenden, fälligen Forderungen orientieren. 3. **Vereinfachung und Vergleichbarkeit:** Der Rückkaufswert ist eine objektiv ermittelbare Größe, die für alle Policen nach denselben Grundsätzen berechnet wird. Das erleichtert die Bearbeitung und Vergleichbarkeit der Forderungen im Insolvenzverfahren. 4. **Schutz der Insolvenzmasse:** Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Insolvenzmasse zu schützen und gerecht zu verteilen. Würden höhere, spekulative Werte angesetzt, könnte das zu einer ungerechten Verteilung führen. **Was kannst du tun?** Wenn du der Meinung bist, dass dein Anspruch höher ist als der angegebene Policewert, kannst du im Forderungsanmeldungsformular einen höheren Betrag angeben und diesen begründen. Der Insolvenzverwalter prüft dann, ob und in welcher Höhe deine Forderung anerkannt wird. **Weitere Informationen:** - [FWU Life Insolvenz – Informationen für Versicherungsnehmer (Verbraucherzentrale)](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/fwu-life-insolvenz-was-versicherte-jetzt-wissen-muessen-92497) - [Bundesverband der Insolvenzverwalter – Forderungsanmeldung](https://www.vid.de/insolvenzrecht/insolvenzverfahren/) **Fazit:** Der niedrige, vorausgefüllte Wert im Forderungsnachweis entspricht dem Rückkaufswert der Police zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, weil nur dieser als gesicherte Forderung im Insolvenzverfahren anerkannt wird.

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