Wann ist Frühpensionierung bei AHV und Pensionskasse möglich?

Antwort

Bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) in der Schweiz ist eine Frühpensionierung grundsätzlich ab dem 58. Lebensjahr möglich, jedoch wird die Rente in diesem Fall gekürzt. Die reguläre Altersrente wird ab dem 65. Lebensjahr für Männer und ab dem 64. Lebensjahr für Frauen ausgezahlt. Bei der Pensionskasse (berufliche Vorsorge) hängt die Möglichkeit zur Frühpensionierung von den jeweiligen Reglementen der Pensionskasse ab. In vielen Fällen ist eine Frühpensionierung ab dem 58. Lebensjahr möglich, jedoch können die genauen Bedingungen und das Alter variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Pensionskasse zu informieren, um die spezifischen Regelungen zu erfahren.

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