In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist zur Erstellung von Rechnungen. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen, die beachtet werden sollten: 1. **Umsatzsteuerrecht**: Nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) muss eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung oder Lieferung ausgestellt werden, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. 2. **Vertragliche Vereinbarungen**: In vielen Fällen sind Fristen zur Rechnungserstellung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Diese sollten ebenfalls beachtet werden. 3. **Verjährungsfristen**: Rechnungen sollten rechtzeitig erstellt werden, um die Verjährungsfristen für Forderungen zu wahren. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen drei Jahre (§ 195 BGB). Es ist also ratsam, Rechnungen zeitnah nach Erbringung der Leistung oder Lieferung zu erstellen, um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden.