Die Gewinnverwendung kann flexibel gestaltet werden, wenn die Satzung des Unternehmens dem Vorstand und dem Aufsichtsrat entsprechende Befugnisse einräumt. Das bedeutet, dass diese Organe dann entscheiden können, wie der Gewinn verwendet wird, z.B. ob er ausgeschüttet, reinvestiert oder für andere Zwecke genutzt wird.