Werden bei der Berechnung des Geschäftswertes oder Firmenwerts nach HGB Gebäude und Forderungen einbezogen?

Antwort

Ja, bei der Berechnung des Geschäftswerts oder Firmenwerts nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden in der Regel auch Gebäude und Forderungen berücksichtigt. Der Geschäftswert setzt sich aus verschiedenen Vermögenswerten zusammen, die das Unternehmen besitzt, einschließlich materieller und immaterieller Vermögenswerte. Gebäude zählen zu den materiellen Vermögenswerten, während Forderungen als finanzielle Vermögenswerte gelten. Beide können somit einen Einfluss auf die Bewertung des Unternehmens haben.

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