Muss in der Ruhezeit eines Unternehmens eine EÜR eingereicht werden?

Antwort

Ja, auch wenn ein Unternehmen ruht, muss in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eingereicht werden, sofern das Unternehmen weiterhin steuerpflichtig ist. Es ist wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, auch wenn keine oder nur geringe Geschäftstätigkeit stattfindet. Es empfiehlt sich, dies mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

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