Können die EU-Mitgliedstaaten ihren eigenen Regeltarif bei der Umsatzsteuer festlegen?

Antwort

Ja, die EU-Mitgliedstaaten können ihren eigenen Regeltarif für die Umsatzsteuer festlegen, allerdings innerhalb bestimmter Grenzen, die von der EU vorgegeben werden. Der Standard-Mehrwertsteuersatz muss mindestens 15 % betragen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten ermäßigte Sätze anwenden, die jedoch ebenfalls bestimmten EU-Vorgaben unterliegen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Mehrwertsteuer](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat_en).

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