Einzelkosten und Gemeinkosten sind zwei Kategorien von Kosten, die in der Kostenrechnung unterschieden werden: 1. **Einzelkosten**: - Diese Kosten können direkt einem bestimmten Kostenträger (z.B. einem Produkt oder einer Dienstleistung) zugeordnet werden. - Beispiele: Materialkosten für die Herstellung eines Produkts, direkte Löhne für die Arbeitszeit, die zur Produktion eines bestimmten Produkts aufgewendet wird. 2. **Gemeinkosten**: - Diese Kosten können nicht direkt einem einzelnen Kostenträger zugeordnet werden, sondern fallen für mehrere oder alle Kostenträger gemeinsam an. - Beispiele: Miete für die Produktionshalle, Gehälter der Verwaltung, Abschreibungen auf Maschinen. Einzelkosten sind also direkt zurechenbar, während Gemeinkosten über Verteilungsschlüssel auf die Kostenträger umgelegt werden müssen.