Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte zur Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Selbstständige in Deutschland. Sie stellt eine Alternative zur doppelten Buchführung dar und wird häufig von Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden genutzt. Bei der EÜR werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Der Unterschied zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ergibt den Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Diese Methode ist weniger aufwendig als die doppelte Buchführung, da sie keine Bilanzierung erfordert. Wichtige Punkte zur EÜR: - **Einnahmen**: Alle betrieblichen Einnahmen, die im Geschäftsjahr zugeflossen sind. - **Ausgaben**: Alle betrieblichen Ausgaben, die im Geschäftsjahr abgeflossen sind. - **Gewinnermittlung**: Gewinn = Einnahmen - Ausgaben. Die EÜR ist besonders für Unternehmen geeignet, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, wie z.B. Einzelunternehmer und Freiberufler, deren Jahresumsatz oder Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]