Sind Einnahmen für Anbieter der Eingliederungshilfe nach SGB IX im persönlichen Budget umsatzsteuerfrei?

Antwort

Ja, Einnahmen für Anbieter der Eingliederungshilfe nach SGB IX im Rahmen des persönlichen Budgets sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Dies ergibt sich aus § 4 Nr. 16 Buchstabe k des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der bestimmte Leistungen zur Eingliederung von behinderten Menschen von der Umsatzsteuer befreit. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall steuerlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.

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