Wie hoch ist die Einkommensteuererleichterung bei einem Behinderungsgrad von 40 %, gibt es Variationen und wovon hängt sie ab?

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Bei einem **Grad der Behinderung (GdB) von 40** gibt es in Deutschland **meist keinen automatischen Behinderten-Pauschbetrag**, **außer** es liegt zusätzlich eine **dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit** vor oder es wurde ein bestimmtes Merkzeichen festgestellt. Maßgeblich ist vor allem **§ 33b EStG**. Für Menschen mit Behinderung gibt es dort je nach GdB feste **Pauschbeträge**, die steuerlich das zu versteuernde Einkommen mindern. Grundlage sind die Regeln des Bundesfinanzministeriums und die amtlichen Hinweise zur Einkommensteuer. citeturn0search0turn0search1 **Ungefähr gilt:** - **GdB 40**: in der Regel **860 € Pauschbetrag pro Jahr**. citeturn0search0turn0search1 - Die **tatsächliche Steuerersparnis** ist **nicht 860 €**, sondern nur der Betrag, der sich aus deinem **persönlichen Steuersatz** ergibt. Beispiel grob: - bei 20 % Steuersatz etwa **172 € weniger Steuer** - bei 30 % etwa **258 €** - bei 42 % etwa **361 €**. Das ist eine rechnerische Näherung aus dem Pauschbetrag. citeturn0search0turn0search1turn0calc0 **Wovon hängt die Höhe ab?** 1. **Vom festgestellten GdB** – je höher, desto höher der Pauschbetrag. citeturn0search0turn0search1 2. **Von Merkzeichen / besonderen Voraussetzungen** – bei bestimmten Merkzeichen oder Hilflosigkeit/Blindheit gelten deutlich höhere Beträge. citeturn0search0turn0search1 3. **Vom persönlichen Steuersatz** – derselbe Pauschbetrag bringt bei höherem Einkommen meist mehr tatsächliche Steuerentlastung. citeturn0search0turn0calc0 4. **Davon, ob statt des Pauschbetrags außergewöhnliche Belastungen einzeln angesetzt werden** – in manchen Fällen kann das günstiger sein. citeturn0search1 5. **Vom Zeitraum im Jahr** – liegt die Behinderung nicht das ganze Jahr vor, können Nachweis- und Anwendungsfragen relevant sein; oft wird aber jahresbezogen gearbeitet, sobald die Voraussetzungen vorliegen. citeturn0search1 **Variationen gibt es also ja**, vor allem durch: - Höhe des Einkommens, - Steuerklasse / gesamte Steuersituation, - weitere abzugsfähige Belastungen, - Merkzeichen, - tatsächliche behinderungsbedingte Kosten. **Kurz gesagt:** Bei **40 % Behinderung** liegt die steuerliche Entlastung **grob oft nur im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr**, nicht in Tausenden. Der feste Ansatz ist typischerweise der **Pauschbetrag**, die echte Ersparnis hängt dann vom **Steuersatz** ab. citeturn0search0turn0search1turn0calc0

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