Ist wegen Heirat vor 2020 eine nachträgliche gemeinsame Einkommensteuerveranlagung für 2020 möglich?

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**Ja – grundsätzlich nur dann, wenn für 2020 überhaupt noch eine wirksame Veranlagung möglich ist. Für eine freiwillige Einkommensteuererklärung 2020 ist die reguläre Frist aber am 31.12.2024 abgelaufen; im April 2026 ist eine nachträgliche gemeinsame Veranlagung deshalb meist nicht mehr möglich.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html)) ## Entscheidend ist nicht die Heirat vor 2020, sondern die Frist Wenn ihr bereits **im Laufe des Jahres 2020** verheiratet wart und 2020 **nicht dauernd getrennt gelebt** habt, konntet ihr für 2020 die **Zusammenveranlagung** wählen. Dafür reicht es steuerlich sogar, wenn die Voraussetzungen erst im Jahr 2020 eingetreten sind. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html)) Der Knackpunkt ist heute aber die **Abgabefrist**: Für Arbeitnehmer ohne Pflicht zur Abgabe läuft die freiwillige Veranlagung für 2020 regelmäßig nach **vier Jahren** ab. Diese Frist endete mit Ablauf des **31. Dezember 2024**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html)) ## Wann es trotzdem noch gehen kann Noch möglich kann es sein, wenn **für 2020 bereits ein Steuerbescheid existiert** und dieser **noch nicht bestandskräftig** ist oder aus einem anderen Grund noch geändert werden kann. Die Wahl der Veranlagungsart wird grundsätzlich in der Steuererklärung getroffen; eine spätere Änderung ist nach Bestandskraft nur ausnahmsweise möglich, etwa wenn ein Bescheid ohnehin aufgehoben, geändert oder berichtigt wird und die neue Veranlagungsart rechtzeitig mitgeteilt wird. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html)) Praktisch heißt das: - **Noch nie eine Erklärung für 2020 abgegeben** → im Jahr 2026 meist **zu spät**. - **2020 schon einzeln veranlagt, Bescheid noch offen oder änderbar** → Wechsel zur Zusammenveranlagung **kann** noch möglich sein. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting/)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Die Heirat selbst eröffnet nur das **Recht** auf Zusammenveranlagung. Sie verlängert **nicht** automatisch die Frist für eine verspätete Steuererklärung. Gerade das wird oft verwechselt: **materiell-rechtlich zulässig** heißt nicht automatisch **verfahrensrechtlich noch durchsetzbar**. Für euch ist deshalb nicht die Eheschließung vor 2020 das Problem, sondern sehr wahrscheinlich der Fristablauf Ende 2024. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html)) ## Klare Einschätzung Wenn ihr im April 2026 erstmals eine gemeinsame Einkommensteuererklärung für **2020** abgeben wollt, ist das **in der Regel nicht mehr möglich**. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn für 2020 bereits ein Bescheid vorhanden ist und dieser **noch änderbar** ist. Dann kann die gemeinsame Veranlagung unter Umständen noch nachgezogen werden. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting/))

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