Zahlt ein Arbeitgeber Einkommensteuer auf das Arbeitnehmerbrutto?

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**Nein. Auf das Arbeitnehmerbrutto zahlt der Arbeitgeber keine eigene Einkommensteuer; die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und nur ans Finanzamt abgeführt.** Entscheidend ist der Unterschied zwischen **Steuer des Arbeitnehmers** und **zusätzlichen Kosten des Arbeitgebers**: ## Was vom Brutto abgeht Die **Lohnsteuer** ist keine Steuer des Arbeitgebers, sondern eine Vorauszahlung auf die **Einkommensteuer des Arbeitnehmers**. Der Arbeitgeber berechnet sie, zieht sie vom Bruttolohn ab und überweist sie an das Finanzamt. Dasselbe Prinzip gilt bei Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung: Auch diese werden in der Regel vom Brutto des Arbeitnehmers einbehalten. ## Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt Der Arbeitgeber hat aber **eigene Zusatzkosten** auf den Lohn, vor allem den **Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung**. Dieser kommt **zusätzlich** zum vereinbarten Bruttogehalt dazu. Praktisch heißt das: - **Arbeitnehmerbrutto** = Grundlage für Lohnsteuer und Arbeitnehmerabzüge - **Nettolohn** = das, was der Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt - **Arbeitgeberbrutto / Gesamtlohnkosten** = Arbeitnehmerbrutto **plus** Arbeitgeberanteile ## Der häufigste Denkfehler Viele verwechseln **Lohnsteuer** mit den **Lohnnebenkosten**. Der klare Unterschied: - **Lohnsteuer** belastet den Arbeitnehmer - **Sozialabgaben des Arbeitgebers** belasten den Arbeitgeber Beispiel: Bei 3.000 € Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber nicht „noch einmal Einkommensteuer“ auf diese 3.000 €. Er führt nur die Lohnsteuer des Arbeitnehmers ab und trägt zusätzlich seine eigenen Sozialversicherungsanteile. ## Kurz gesagt Der Arbeitgeber zahlt **keine Einkommensteuer auf das Arbeitnehmerbrutto**. Er zahlt **zusätzliche Arbeitgeberbeiträge**, aber die **Einkommen- bzw. Lohnsteuer gehört steuerlich zum Arbeitnehmer**.

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