Nein. Auf das Arbeitnehmerbrutto zahlt der Arbeitgeber keine eigene Einkommensteuer; die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und nur ans Finanzamt abgeführt. Entscheiden...
Nein. Auf das Arbeitnehmerbrutto zahlt der Arbeitgeber keine eigene Einkommensteuer; die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und nur ans Finanzamt abgeführt. Entscheiden...