Wieviel Eigenkapital muss nach Artikel 92 CRR hinterlegt werden?

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Artikel 92 der Capital Requirements Regulation (CRR) legt die Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der Europäischen Union fest. Gemäß diesem Artikel müssen Institute bestimmte Mindestkapitalanforderungen erfüllen, die in Prozent des risikogewichteten Aktivums (RWA) ausgedrückt werden. Diese Anforderungen umfassen: 1. **Common Equity Tier 1 (CET1) Capital Ratio**: Mindestens 4,5% der RWA. 2. **Tier 1 Capital Ratio**: Mindestens 6% der RWA. 3. **Total Capital Ratio**: Mindestens 8% der RWA. Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen können weitere Kapitalpuffer erforderlich sein, wie z.B. der Kapitalerhaltungspuffer, der antizyklische Kapitalpuffer und andere spezifische Puffer, die von den nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt werden können. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen kann der vollständige Text der CRR konsultiert werden: [CRR Text](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0575).

Kategorie: Finanzen Tags: Eigenkapital CRR Banken

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