Was sind Bilanzierungsverbote?

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Bilanzierungsverbote sind Regelungen im Rechnungswesen, die bestimmte Posten von der Bilanzierung ausschließen. Diese Verbote sollen verhindern, dass bestimmte Vermögenswerte oder Schulden in der Bilanz erscheinen, um eine realistische und wahrheitsgetreue Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens zu gewährleisten. Hier sind einige Beispiele für Bilanzierungsverbote: 1. **Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände**: Diese dürfen nach den meisten Rechnungslegungsstandards nicht bilanziert werden, da ihre Bewertung oft unsicher und subjektiv ist. 2. **Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens**: Diese dürfen in der Regel nicht aktiviert werden, sondern müssen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. 3. **Forschungskosten**: Diese müssen in der Regel sofort als Aufwand erfasst werden und dürfen nicht aktiviert werden, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen oft unsicher ist. 4. **Bestimmte Rückstellungen**: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen nach HGB (Handelsgesetzbuch) nicht gebildet werden. Diese Verbote können je nach Rechnungslegungsstandard (z.B. HGB, IFRS, US-GAAP) variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweils anwendbaren Standards zu kennen.

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