Muss die Bilanz veröffentlicht oder nur hinterlegt werden?

Antwort

In Deutschland müssen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen. Dabei gilt: - **Kleine Kapitalgesellschaften** müssen ihre Bilanz und den Anhang lediglich **hinterlegen**. Das bedeutet, die Unterlagen werden beim Bundesanzeiger eingereicht und sind nur für bestimmte Stellen einsehbar. - **Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften** müssen ihre Bilanz und den Anhang **veröffentlichen**. Das heißt, die Unterlagen werden beim Bundesanzeiger eingereicht und sind dann für die Öffentlichkeit einsehbar. Die genauen Schwellenwerte für klein, mittelgroß und groß sind im Handelsgesetzbuch (§ 267 HGB) geregelt. Personengesellschaften ohne haftungsbeschränkte Gesellschafter (z. B. OHG, GbR) sind in der Regel nicht zur Veröffentlichung oder Hinterlegung verpflichtet. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/).

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