Wie buche ich Bewirtungskosten in NRW richtig?

Antwort

Bewirtungskosten in Nordrhein-Westfalen (NRW) richtig zu buchen, erfordert die Beachtung bestimmter steuerlicher Vorschriften und Buchhaltungsregeln. Hier sind die grundlegenden Schritte: 1. **Belege sammeln**: Alle Belege und Rechnungen müssen vollständig und korrekt sein. Sie sollten den Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer und die Höhe der Kosten enthalten. 2. **Trennung der Kosten**: Bewirtungskosten müssen in geschäftlich und privat veranlasste Kosten getrennt werden. Nur die geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar. 3. **Buchung der Kosten**: - **Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten**: Diese werden in der Regel zu 70 % als Betriebsausgabe anerkannt. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Bewirtungskosten“ (SKR03: 4650, SKR04: 6640). - **Vorsteuer**: Die Vorsteuer aus den Bewirtungskosten kann zu 100 % abgezogen werden, sofern die Bewirtungskosten geschäftlich veranlasst sind. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Vorsteuer“ (SKR03: 1576, SKR04: 1406). 4. **Dokumentation**: Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist entscheidend. Dazu gehören: - Name und Anschrift des bewirtenden Unternehmens - Datum und Ort der Bewirtung - Anlass der Bewirtung - Namen der Teilnehmer - Höhe der Bewirtungskosten 5. **Buchungssatz**: - Beispiel für eine Bewirtungskostenrechnung über 100 € netto (zzgl. 19 € MwSt.): - **Buchung der Kosten**: - Soll: 4650 (Bewirtungskosten) 70 € - Soll: 1576 (Vorsteuer) 19 € - Haben: 1200 (Bank/Kasse) 119 € - **Nicht abzugsfähiger Teil**: - Soll: 4654 (nicht abzugsfähige Bewirtungskosten) 30 € - Haben: 4650 (Bewirtungskosten) 30 € Diese Schritte und Buchungssätze können je nach verwendetem Kontenrahmen und spezifischen Unternehmensanforderungen variieren. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden.

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