Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]
Bewirtungskosten in Nordrhein-Westfalen (NRW) richtig zu buchen, erfordert die Beachtung bestimmter steuerlicher Vorschriften und Buchhaltungsregeln. Hier sind die grundlegenden Schritte: 1. **Belege sammeln**: Alle Belege und Rechnungen müssen vollständig und korrekt sein. Sie sollten den Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer und die Höhe der Kosten enthalten. 2. **Trennung der Kosten**: Bewirtungskosten müssen in geschäftlich und privat veranlasste Kosten getrennt werden. Nur die geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar. 3. **Buchung der Kosten**: - **Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten**: Diese werden in der Regel zu 70 % als Betriebsausgabe anerkannt. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Bewirtungskosten“ (SKR03: 4650, SKR04: 6640). - **Vorsteuer**: Die Vorsteuer aus den Bewirtungskosten kann zu 100 % abgezogen werden, sofern die Bewirtungskosten geschäftlich veranlasst sind. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Vorsteuer“ (SKR03: 1576, SKR04: 1406). 4. **Dokumentation**: Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist entscheidend. Dazu gehören: - Name und Anschrift des bewirtenden Unternehmens - Datum und Ort der Bewirtung - Anlass der Bewirtung - Namen der Teilnehmer - Höhe der Bewirtungskosten 5. **Buchungssatz**: - Beispiel für eine Bewirtungskostenrechnung über 100 € netto (zzgl. 19 € MwSt.): - **Buchung der Kosten**: - Soll: 4650 (Bewirtungskosten) 70 € - Soll: 1576 (Vorsteuer) 19 € - Haben: 1200 (Bank/Kasse) 119 € - **Nicht abzugsfähiger Teil**: - Soll: 4654 (nicht abzugsfähige Bewirtungskosten) 30 € - Haben: 4650 (Bewirtungskosten) 30 € Diese Schritte und Buchungssätze können je nach verwendetem Kontenrahmen und spezifischen Unternehmensanforderungen variieren. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden.
Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]