Kann das Amt einen falsch angegebenen Bewilligungszeitraum im BAföG-Antrag selbstständig korrigieren?

Antwort

Ja, wenn im BAföG-Antrag ein falscher Bewilligungszeitraum angegeben wurde, kann das Amt für Ausbildungsförderung den Zeitraum von Amts wegen korrigieren. Das Amt prüft alle Angaben im Antrag und legt den Bewilligungszeitraum nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 50 BAföG) fest. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden dabei berücksichtigt und gegebenenfalls berichtigt. Es ist jedoch ratsam, das Amt möglichst frühzeitig auf den Fehler hinzuweisen, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.

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