Werden 30% der Bewertungskosten als Privatanteil gebucht?

Antwort

Ja, es ist möglich, dass 30% der Bewertungskosten als Privatanteil gebucht werden, wenn es sich um gemischt genutzte Aufwendungen handelt, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Dies hängt jedoch von den spezifischen steuerlichen Regelungen und Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Buchung korrekt und den geltenden Vorschriften entsprechend erfolgt.

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