Wie bewertet man einen Unternehmenskauf nach IFRS?

Antwort

Die Bewertung eines Unternehmenskaufs nach den International Financial Reporting Standards (IFRS erfolgt hauptsächlich nach IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse". Hier sind die wesentlichen Schritte: 1. **Identifikation des Erwerbers**: Bestimme, welches Unternehmen als Erwerber gilt. 2. **Ermittlung des Erwerbszeitpunkts**: Bestimme den Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Kontrolle über das erworbene Unternehmen erlangt. 3. **Bewertung der Gegenleistung**: Die Gegenleistung, die der Erwerber für das erworbene Unternehmen zahlt, wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dies kann Bargeld, andere Vermögenswerte, Schulden oder Eigenkapitalinstrumente umfassen. 4. **Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden**: Die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens werden zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt bewertet. 5. **Goodwill oder Gewinn aus einem günstigen Kauf**: - **Goodwill**: Wenn die Gegenleistung den beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte übersteigt, wird die Differenz als Goodwill erfasst. - **Gewinn aus einem günstigen Kauf**: Wenn die Gegenleistung geringer ist als der beizulegende Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte, wird die Differenz als Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 6. **Erfassung und Bewertung von Eventualverbindlichkeiten**: Eventualverbindlichkeiten werden nur dann erfasst, wenn sie eine gegenwärtige Verpflichtung darstellen und der beizulegende Zeitwert verlässlich geschätzt werden kann. Weitere Details und spezifische Anforderungen können in IFRS 3 nachgelesen werden: [IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-3-business-combinations/).

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