Bewertet die Kosten- und Leistungsrechnung unfertige und fertige Erzeugnisse in der Bilanz?

Antwort

Nein, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) hat primär die Aufgabe, betriebsinterne Kosten und Leistungen zu erfassen, zu verteilen und zu kontrollieren. Die Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen in der Bilanz gehört hingegen zur Finanzbuchhaltung. Die Finanzbuchhaltung ist dafür zuständig, die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen gemäß den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen.

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