Kann der Beteiligungsbuchwert mit einer Abweichung zum Stammkapital auch im Konzern abweichend verbleiben?

Antwort

Ja, der Beteiligungsbuchwert kann im Konzernabschluss von dem Stammkapital der Tochtergesellschaft abweichen. Dies liegt daran, dass der Beteiligungsbuchwert im Konzernabschluss den Anschaffungskosten der Beteiligung entspricht, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Tochtergesellschaft ermittelt wurden. Diese Anschaffungskosten können von dem Stammkapital der Tochtergesellschaft abweichen, da sie auch andere Faktoren wie den Kaufpreis, Transaktionskosten und mögliche Anpassungen für den Erwerb von Minderheitsanteilen oder die Berücksichtigung von stillen Reserven und Lasten umfassen. Im Konzernabschluss wird der Beteiligungsbuchwert in der Regel durch die Konsolidierung eliminiert und durch die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaft ersetzt, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies führt dazu, dass der Beteiligungsbuchwert nicht mehr direkt sichtbar ist, sondern in den konsolidierten Vermögenswerten und Schulden aufgeht.

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